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Information zur Zulässigkeit von Lektoraten 

Oft ist die Trennung zwischen Korrektorat, Lektorat und wissenschaftlichem Lektorat nicht klar dargelegt bzw. wird unterschiedlich gehandhabt. Dieses Merkblatt beschreibt daher die Trennung und die damit einhergehenden erlaubten und nicht erlaubten Möglichkeiten in der Unterstützung durch Dritte zur Finalisierung von wissenschaftlichen Arbeiten.

Erlaubt sind das Korrektorat und das Lektorat: Diese umfassen Verbesserungen der Zeichensetzung, von Tippfehlern, von Wortstellungen, sofern es sich nicht um einen Eingriff in die Textsorten handelt, Formaten (Seitenumbruch, Farbgebung, Schriftschnitt etc.), Nummerierungen, Anmerkungen zur Lesbarkeit aufgrund Formatierungen (z. B. Abbildungsgröße, Farbgebung, Hintergrund), Anmerkungen bei Abweichungen zur Vorlage, Anmerkungen zu falschen oder fehlenden Querverweisen, Anmerkungen zu Verstößen gegen Zitierregeln und Vorgaben, Anmerkungen zu fehlenden Begriffen und Vorgaben (z. B. fehlende Seitenzahl, fehlende Wörter bei unvollständigen Sätzen), Anmerkungen zur Verständlichkeit und Präzision und Anmerkungen zur Konsistenz in Format und Schreibweisen (z. B. bei Formatierungsfehlern, unterschiedliche Schreibweise von Begriffen).

Nicht erlaubt ist das wissenschaftliche Lektorat durch Ghostwriting sowie die Erstellung zusätzlicher und neuer Texte, Anmerkungen zum Fehlen von Inhaltsbausteinen einer wissenschaftlichen Arbeit, Verbesserungen der Formulierungen hin zu wissenschaftlichen Aussagen und Veränderung des Schreibstils bis hin zum Textsortenwechsel sowie die Anwendung von Fachjargon und den Transfer in wissenschaftliche Ausdruckweise durch den Lektor/die Lektorin. Ebenfalls verboten sind Korrekturen in Berechnungen und inhaltliche Verbesserung von Auswertungen.

Bei Unsicherheiten und Fragen melden Sie sich bitte beim CHECK & SERVICE CENTER bzw. Ihrer zuständigen Studiengangsbetreuung.